Verrechnung

Verrechnung

Ärztliche Verordnung

Von Ihrem behandelnden Arzt (Fach-bzw. Hausarzt) erhalten Sie eine physiotherapeutische Verordnung, auf welcher Ihre Diagnose, die Therapiemaßnahmen, sowie die Anzahl der Behandlungen und die Behandlungsdauer aufgelistet sind.

Bewilligung der Physiotherapie durch Ihre Krankenversicherungsanstalt

Der Verordnungsschein muss vor Behandlungsbeginn bewilligt werden. Gerne übernehmen wir diese Bewilligung für Sie.

Abrechnung

Nach Ihrer Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote über die durchgeführten Behandlungen. Nach Einzahlung können Sie die Originalrechnung gemeinsam mit der Einzahlungsbestätigung und dem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis als Wahltherapiepraxis geführt wird und die Krankenkassen nur einen Teilbetrag der anfallenden Therapiekosten übernehmen.

Private Zusatzversicherungen übernehmen den Differenzbetrag, sofern die verordneten Therapien durch die Versicherungen gedeckt sind.

Daher empfehlen wir um vorherige Rücksprache mit Ihrem Versicherungsvertreter.